einige ehemalige Flugschüler mit Fluglehrer

Fliegen lernen beim FSV


Lizenzen die Sie erwerben können:

PPL(N) =
Privat Piloten Lizenz (National)
(gemäß LuftPersV)

Zur Führung von in Deutschland zugelassenen Flugzeugen entsprechend den eingetragenen Klassenberechtigungen im Inland. Bei Erwerb beschränkt auf einmotorige Flugzeuge (SEP) bis 750 kg.
Weitere Klassenberechtigungen:
SEP bis 2000 kg, Motorsegler (TMG)
Übergang zu PPL(A) durch zehnstündige Instrumentenflugausbildung.

PPL(A) =
Privat Piloten Lizenz (Aeroplane)
(gemäß JAR-FCL)

Zur Führung von in ECAC-Ländern zugelassenen Flugzeugen entsprechend den eingetragenen Typ- und Klassenberechtigungen im Inland und im Ausland.  Klassenberechtigungen: Einmotorige Flugzeuge (SEP), Motorsegler (TMG).   
CVFR-Ausbildung ist eingeschlossen.
Nachtflug mit Zusatzausbildung.

 

So eine Lizenz können Sie haben

& nach erfolgreicher Prüfung haben auch Sie auch so eine Lizenz in der Tasche
und Ihrer "fliegerischen Laufbahn" steht nichts mehr im Weg.


Theoretische Ausbildung in den Fächern

Kommunikation Sprechfunkverfahren und Phraseologie
Luftrecht Bestimmungen und Vorschriften, Luftverkehrsregeln, Flugsicherheitsvorschriften und Dienste, JAR-FCL-Bestimmungen
Allgemeine Kenntnisse über Flugzeuge Flugwerk, Triebwerk, Systeme, Instrumente und Lufttüchtigkeit
Flugleistung und Flugplanung Masse und Schwerpunkt, Flugleistung, Fuelmanagement
Menschliche Leistungsfähigkeit und deren Grenzen Grundlegende körperliche und geistig / seelische Faktoren, Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfindung
Meteorologie Grundlagen, Einflüsse auf die Flugdurchführung
Navigation Terrestrische-, Funk- und Satellitennavigation
Flugbetriebsverfahren Sichtflugregeln und Aspekte der Flugsicherheit
Grundlagen der Aerodynamik Technik und Physik  * * * *
Theorieausbildung machen Sie bei uns über den anerkannten Fernlehrgang CAT-Europe www.cat-europe.com 
In unserer Flugschule bieten wir begleitenden Nahunterricht durch unsere Fluglehrer ergänzend und jeweils individuell nach persönlicher Vereinbarung an.


Praktische Ausbildung (Flugstunden)

Der praktische Teil der Ausbildung besteht aus drei Abschnitten: Die Anforderungen im einzelnen:
  1. Erwerb der grundlegenden fliegerischen Fertigkeiten bis zur Alleinflugreife
  2. Überlandflüge mit und ohne Fluglehrer 
  3. Vertiefung der fliegerischen Fertigkeiten und Training besonderer Flugzustände
  • bis zur praktischen Prüfung PPL(A) werden mindestens 45 Blockstunden benötigt
  • davon etwa 35 h mit Fluglehrer und mindestens 10 h solo
  • Prüfungsflug mit Prüfer am Ende der Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung steht unser kompletter Flugzeugpark zur Verfügung

Cessna 152, 110 PS, 185 km/h, 2 Sitzplätze
EWKA
Cessna 152

Cessna 172, 160 PS, 230 km/h, 4 Sitzplätze
D-ELPD
Cessna 172

Diamond Air DA40 TDi, 135 PS, 240 km/h, 4 Sitzplätze
D-EELL
Diamond Air DA40 TDI

Diamond Air DA40 TDi, 135 PS, 240 km/h, 4 Sitzplätze
D-ELEG
Diamond Air DV20 Katana

Mehr Informationen zum  Flugzeugpark


Erforderlich zur Pilotenausbildung

  • Ordentliche Mitgliedschaft im FSV 1910 Karlsruhe e.V.

  • Mindestalter 17 Jahre

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical Class II) 

  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart B)

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister 
     

Interesse? Dann sollten Sie einfach mal einen unserer
Infonachmittage besuchen! Dabei erhalten Sie aus-führliche Informationen zur Mitgliedschaft im FSV, denn diese ist Voraussetzung zur Ausbildung an unserer Flugschule. Außerdem erfahren Sie die unterschiedlichen Ausbildungswege zum PPL(N) und PPL(A) nach JAR FCL. Die Kosten der Ausbildung bei uns werden natürlich ebenfalls im Detail erläutert.
Ein Infoblatt zu Ausbildung und Kosten finden Sie unter
www.fsv1910.org/texte/pilotenausbildung.pdf
Natürlich können Sie sich beim Infonachmittag auch alles anschauen, Fragen stellen und auf Wunsch sogar an einem Schnupperflug teilnehmen. Bitte melden Sie sich unter Angabe ihrer Kontaktdaten formlos zum Infonachmittag an!
 Kontakt Sie werden dann eingeladen.


und nach der Ausbildung ... 

... brauchen Sie sich kein Flugzeug zu kaufen, denn unseren Piloten steht unser gesamter  Flugzeugpark zu günstigen Konditionen zur Verfügung.

Cockpit unserer C152 D-EWKA        Cockpit unserer Diamond Air DA40 TDi D-EELL

D-EWKA Cessna 152                                        D-EELL DA 40 TDi

Cockpit unserer Cessna 172 N D-ELPD        Cockpit der Diamond Air DA20 D-ELEG

D-ELPD Cessna 172 N                                         D-ELEG Katana DV 20


außerdem bieten wir auch Fortbildung an ...

  • BZF II 
    Beschränkt gültiges Flugfunkzeugnis für Flüge in Deutschland nach Sichtflugregeln VFR (deutsch)
  • BZF I 
    Beschränkt gültiges Flugfunkzeugnis für internationale Flüge nach Sichtflugregeln VFR (englisch)
  • AZF 
    Allgemein gültiges Flugfunkzeugnis für Flüge nach Instrumentenflugregeln IR
    (englisch)
  • Klassenberechtigung
    SEP
    = Single Engine Piston
    (Einmotorige Landflugzeuge)
  • Klassenberechtigung
    TMG
    = Touring Motor Glider 
    (Reisemotorsegler)
  • CVFR-Berechtigung
    (kontrollierter Sichtflug)
  • Unterschiedstraining
    für Muster mit Verstellpropeller / Turbolader
  • NVFR-Berechtigung
    (VFR-Nachtflug)
klick drauf dann wirds größer Erwerb der Nachtflug-Berechtigung und VFR-Night-Training nach Vereinbarung mit unseren Fluglehrern (FI). Voraussetzung ist eine PPL(A) Lizenz nach JAR-FCL.

 

Die VFR-Night-Ausbildung besteht aus:

  • 5 zusätzlichen Flugstunden bei Nacht (Sunset + 30)
  • davon 3 Stunden mit Fluglehrer (FI)
  • mindestens 1 Stunde Überlandflugnavigation
  • 5 Starts und Landungen allein
    und bis zum völligen Stillstand (kein Durchstarten)
     

VFR-Night-Ausbildung und Training wird in unserer Flugschule in den Monaten Oktober bis März angeboten.